Die Islamisierung Europas und wie sie verhindert werden kann – Teil II
Verfasst von multikultur am 10. Oktober 2007
Deutsche Fassung der Artikelserie Islamization of Europe and Policies to Prevent it von No Sharia (Islam Watch).
2. Maßnahmen zur Verhinderung einer Islamisierung
2.1 Einleitung
Mit Hinblick auf den in Punkt 1 beschriebenen Islamisierungsprozess stellt sich die Frage, wie die Islamisierungskriege in Europa und ein möglicher Verlust traditioneller Freiheitsrechte in der Region abgewendet werden können. Die Antwort darauf liegt naturgemäß in der Anzahl von Einwanderen aus islamischen Staaten und/oder ihrer erfolgreichen Integration oder Anpassung.
Wenn die Einwanderer diejenigen Teile ihrer Traditionen aufgeben, die ihre Feindseligkeit gegenüber Nichtmuslimen und die Unterdrückung von Frauen begründen, wenn sie anfangen, wie gewöhnliche Bürger ihres Einwanderungslandes zu denken und zu handeln, wäre die Gefahr bereits ein Stück weit eingedämmt. Jedoch hat die multikulturelle Politik der europäischen Staaten zu einem Scheitern der Integration von muslimischen Einwanderern geführt. Nun sieht Europa sich mit großen nicht angepassten Bevölkerungsschichten konfrontiert, häufig wütende und aufgebrachte Menschen, die die europäischen Werte weder verstehen noch akzeptieren.
Integration bzw. Anpassung ist also der Schlüssel zu einer friedlichen Zukunft und zum Erhalt von Freiheit und Menschenrechten innerhalb Europas. Das Entstehen von Parallelgesellschaften darf nicht geduldet werden, da sie zwangsläufig zu Gewalt und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen, insbesondere in Form von Repressalien gegen Frauen und Kinder durch Muslime. Diese Gewalt wird sich letzten Endes auch gegen die europäische Bevölkerung richten.
Um die Integration von Zuwanderern in die europäischen Gesellschaften zu ermöglichen, muss zunächst ein Konzept zur Schaffung ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen erstellt werden. Umfassende Vorbeugemaßnahmen können dann bereits in Phase 1 getroffen werden. Keinesfalls darf diese wichtige Thematik jedoch vernachlässigt und die Hoffnung gehegt werden, das Problem würde sich irgendwann von selbst lösen.
Es gibt eine Anzahl alternativer Ansätze, eine gewisse Bandbreite von Maßnahmen, die in ihrer jeweiligen Ausformung untereinander korrespondieren. Wird beispielsweise die Einwanderung von Muslimen in ein Land weitgehend gestoppt und ist die bereits vorhandene muslimische Minderheit noch relativ klein, so kann die Erfordernis einer schnellen Integration weniger strikt ausfallen – und umgekehrt. Maßnahmen wie das Einfordern eigenständiger Integrationsbemühungen, die Abschaffung von Unterricht in der jeweiligen Muttersprache und der Begünstigung von Kontakten in die früheren Heimatländer, strenge Vorgaben für die Erlangung der Staatsbürgerschaft usw. können ebenfalls ein weniger drastisches Vorgehen in anderen Punkten zulassen.
Wir brauchen eine Diskussionsgrundlage für die möglichen Inhalte einer solchen ganzheitlichen Politik, die Freiheit und Menschenrechte in den Staaten Europas bewahren soll.
2.2 Modell für den Erhalt von Freiheit und Menschenrechten in einer westlichen Gesellschaft
2.2.1 Zielsetzung
Um die unterschiedlichen Ansätze bewerten zu können, müssen zunächst konkrete Ziele für eine ganzheitliche Politik formuliert werden. Diese Zielsetzungen fließen dann in den Entwurf von Rechtsnormen und anderer Maßnahmen ein. Die folgenden Ziele sind grundlegend:
1. Erhalt der freiheitlichen Gesellschaft des betreffenden Landes, die auf den in der langen Geschichte des Landes erkämpften Freiheiten sowie der modernen Definition der Menschenrechte beruht.
Maßnahmen, die der Durchsetzung eines Grundrechts dienen, können ein anderes Grundrecht berühren oder verletzen. So würde zumindest die Privatsphäre von Eltern verletzt, wenn ihr Nachwuchs ärztlich untersucht wird, um Genitalverstümmelung („Beschneidung“) zu verhindern oder aufzudecken. Jedoch können in Zeiten zivilen Unfriedens nicht alle Grundrechte permanent eingehalten werden, manche müssen geopfert werden, um andere zu bewahren. Der Rechtstaat darf vor unangenehmen Wahrheiten nicht kapitulieren, sondern muss mitunter drastische Schritte ergreifen, um höherstehende Rechtsgüter zu schützen. Alle diese Maßnahmen müssen jedoch letztendlich die Stärkung von Menschen- und Bürgerrechten zum Ziel haben.
2. Schutz der Menschenrechte vor allen auf religiöser Betätigung und deren Regelwerk basierenden Einschränkungen, insbesondere dem Gesetz der Scharia.
3. Schutz von Muslimen, deren individuelle Rechte und Freiheiten durch Vertreter oder Sympathisanten des radikalen Islam gefährdet werden. Muslimische Mädchen und Frauen sind in diesem Zusammenhang in hohem Maße gefährdet, auf sie muss besonderes Augenmerk gerichtet werden. Zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte bedarf es eigener Instrumente.
Ein untergeordnetes, aber dennoch wesentliches Ziel ist die kontinuierliche Aufklärung von Muslimen und Nichtmuslimen über die Glaubensinhalte des wahren (traditionellen) Islam und die negativen Auswirkungen einer möglichen Islamisierung der Gesellschaft.
2.2.2 Ein ganzheitlicher Ansatz
Geeignete Gegenmaßnahmen müssen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und dabei einer Vielzahl von Einflüssen Rechnung tragen. Maßnahmen, die sich auf einige wenige Mittel beschränken, sind wegen des Ausmaßes der Bedrohung der westlicher Gesellschaften zum Scheitern verurteilt. Ein ganzheitlicher Ansatz wird eine Vielzahl von Parametern verwenden, in Form von verschiedenen Gesetzen und ihrer Umsetzung oder Tätigwerden auf Grundlage von durch die Regierung festgelegten Maßnahmen. Die einzelnen Entwürfe verwenden unterschiedliche Instrumente zur Umsetzung der in den untenstehenden Themengebiete getroffenen Maßnahmen. Diejenigen Entwürfe, die eine freiheitliche Gesellschaft für Jahrhunderte absichern können, sind von besonderem Interesse. Die wichtigsten Themengebiete sind:
1. Individualrechte
Besondere Bedeutung muss dem individuellen Recht des Einzeln zugemessen werden, als unabhängige Persönlichkeit in den Genuss aller jetzt existierenden Freiheiten zu gelangen. Die Menschenrechte im Allgemeinen, vor allem aber in Hinblick darauf, wie Muslime Menschen anderen Glaubens bewerten, müssen dabei betont werden. Insbesondere muss der Geringschätzung der Frau als Mensch im islamischen Glauben entgegengetreten werden.
2. Werte und Normen
Wieviel Spielraum soll einer Religion zugebilligt werden, Standpunkte und Regeln zu vermitteln, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und zu den geltenden Gesetzen des Landes stehen? Was dürfen Imame predigen, was ist in Moscheen erlaubt? Es ist unabdingbar, die Grenzen der Religionsfreiheit nach rationalen Gesichtspunkten klar abzustecken, da die dort vermittelten Werte einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten der Menschen haben.
Die Werte und die nationale Identität eines Landes sollten umfassend gestärkt werden, um jedem Angriff durch fremde islamische Werte standhalten zu können. Wenn ein großer Teil der Bevölkerung dieses nationale Bewusstsein noch besitzt und es nicht in der Konsumgesellschaft verloren hat, kann es wiederbelebt werden.
Das Strafmaß für bestimmte Verbrechen, insbesondere solcher, die den Erhalt der freiheitlichen Gesellschaft bedrohen, ist ein weiteres bedeutendes Themengebiet. Die Definition für Verbrechen, die aus Hass begangen werden, ist hierbei von herausragender Bedeutung (siehe unten).
3. Einbürgerung und Integration
Die einzelnen Voraussetzungen, um in ein Land einwandern und dort leben zu dürfen sind ebenfalls von zentraler Bedeutung. Regelungen zum Entzug der Staatsbürgerschaft und zur Abschiebung müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst sein und das Interesse der Gesamtbevölkerung ausreichend berücksichtigen. Inhalt und Umfang der Bildung, die man Einwanderern und ihren Nachkommen zukommen lässt, sind entscheidend, da sie Weltsicht und Aufstiegschancen der Einwanderer beeinflussen. Bildung kann ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, um Einwanderer zu beeinflussen und jene ihrer Überzeugungen auszutauschen, die Menschenrechten und Demokratie widersprechen.
Die Forderung an Immigranten, sich eigenständig um Integration in die Gesellschaft ihres Einwanderungslandes zu bemühen und in welchem Grad dies zu erfolgen hat, sind zentrale Gesichtspunkte.
4. Außenpolitik
Auch die Außenpolitik eines Landes muss der Bedrohung durch den politischen Islam angemessen sein und letztendlich zur Ausschaltung dieser Bedrohung führen.
2.2.3 Das Modell
Die folgenden zwölf Themengebiete bilden den Rahmen unseres Modells:
- Menschenrechte im Allgemeinen
- Gleichheitsgrundsatz, insbesondere
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Inhalt und Grenzen der Religionsfreiheit
- Nationale Identität (Werte, Bürgerpflichten etc.)
- Wege zur Integration/Anpassung, Behandlung fremder Kulturen
- Bildungswesen
- Einreisebestimmungen, Zuwanderung und Staatsbürgerschaft
- Sonstige Bereiche von hohem gesellschaftlichem Interesse
- Regelungen für unterschiedliche Arten religiöser Organisationen
- Strafgesetzgebung, insbesondere bezüglich Verbrechen aus Hass*
- Außen- und Sicherheitspolitik

* Auszug aus der Definition für Verbrechen aus Hass:
Verbrechen gegen Personen wegen ihres Glaubens und/oder auf Grund religiöser Regeln und Traditionen des Täters sind Verbrechen aus Hass. Das Propagieren und Anwenden religiöser Regeln (oder von Regeln, die von religiösen Gemeinschaften inspiriert oder unterstützt werden), die gegen die Menschenrechte verstoßen, ist ein Verbrechen aus Hass. Wegen der besonderen Gefahr für die Gesellschaft, die von diesen Verbrechen ausgeht, sollten sie doppelt so hart bestraft werden wie gewöhnliche Verbrechen. Verbrechen aus Hass, die mit Gefängnisstrafen belegt werden, sollten zu einer Neubewertung der Aufenthaltsgenehmigung oder der Staatsbürgerschaft des Täters führen, um zu entscheiden, ob diese aufgehoben und der Täter ausgewiesen wird. Drei Verurteilungen wegen Hassverbrechen mit geringerer Bestrafung sollten zu einer vergleichbaren Neubewertung führen.
3. Ein reformierter Islam?
Ein ganzheitlicher Ansatz zur Absicherung freiheitlicher Gesellschaften wird auch Mindestanforderungen an eine neue islamische Lehre mit sich bringen, um die Ausübung des Islam nicht zu einer Gefahr für den Westen werden zu lassen. Muslime müssen sich eingestehen, dass diejenigen Teile ihrer Religion, die aus dem islamischen Denken des siebten oder achten Jahrhunderts stammen, keinen Platz im Europa des 21. Jahrhunderts haben. Der echte, traditionelle Islam ist – nach einhelliger Auffassung ernstzunehmender und anerkannter Autoren und Islamwissenschaftler – nicht mit Demokratie und individuellen Freiheitsrechten vereinbar, eine Reformierung des Islam ist also unbedingt notwendig. Ein solcher reformierter Islam wird sich notgedrungen von der traditionellen Auslegung unterscheiden. Die Rückschlüsse aus den aufzustellenden Spielregeln für das menschliche Miteinander werden diejenigen Standpunkte und Aussagen des Islam aufzeigen, die nicht länger akzeptabel sind. Diese Teile der Religion sollten für ungültig erklärt werden und nicht länger Bestandteil des Islam sein. Wegen der Gefahr, die ein unreformierter Islam für zivilisierte Gesellschaften darstellt, könnte seine Ausübung in dieser Form in Europa zukünftig verboten werden.
Voraussichtlich wird es nötig sein, ein neues theoretisches Fundament für einen Islam zu schaffen, der Freiheit und Menschenrechte achtet. Hier stellt sich eine grundlegende Frage: Welche Inhalte des Islam dürfen langfristig in einem westlichen Staat gepredigt werden? Und: Wann und von wem soll dieser reformierte Islam gestaltet werden?
Eine weitere wichtige Frage lautet: Ist es tatsächlich möglich oder sinnvoll, den Islam zu reformieren? Dieser Streitpunkt könnte leicht von der noch viel fundamentaleren Frage überschattet werden, ob diese Ideologie im religiösen Gewand überhaupt erhalten werden sollte. Manchen Menschen stellt sich verständlicherweise die Frage, warum man bestimmte Teile einer Religion aufrechterhalten sollte, wenn diese Religion gemessen an ihren Schriften und verschiedenen anerkannten Auslegungen davon, so viel Hass und Gewalt, Aufrufe zu Menschenrechtsverletzungen und Bedrohungen für Freiheit und Demokratie enthält. Wen man islamische Texte liest, so stellt man schnell fest, dass sie Ungleichbehandlung der Geschlechter, Feindseligkeit gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, Gewalt als politisches Mittel, Diktatur (nicht Demokratie) und Kollektivismus (nicht Individualismus) propagieren. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn die Anhänger dieser Religion selbst – wenn sie sich ihrer Verantwortung hierzu überhaupt bewusst sind – die Frage beantworten würden, ob sie die weitere Aufrechterhaltung ihres Glaubens für notwendig erachten. Es ist ihre Aufgabe, zu entscheiden, welche Teile des Islam heute gültig sein sollen und welche man abschaffen muss. Ein guter Anfang wäre es, die geläufigen Aufhebungsklauseln, die für die Inhalte des Koran aufgestellt wurden, dahingehend zu ändern.
Wenn eine Reformierung des Islam hinausgezögert wird, bis es bereits zu schwerwiegenden Aufständen oder Bürgerkriegen gekommen ist, so muss davon ausgegangen werden, dass die Sieger einer solchen Auseinandersetzung – sollte es sich um die westlichen Demokraten handeln – nur ein begrenztes Interesse an ihrer weiteren Durchführung haben werden. Nachdem man nur knapp einer nationalen Katastrophe entgangen ist, wird die politische Führung des Landes eher die Ausweisung aller Muslime oder ihre vollständige Abkehr vom Islam fordern. In der Geschichte Europas kam es bereits häufiger zu solchen Maßnahmen, und angesichts der Tatsache, dass der Islam die einzige große Religion ist, die eine tiefe Feindseligkeit gegen alles Fremde hegt und Gewalt und die Abschaffung von Menschenrechten propagiert, könnte ein solches Vorgehen abermals erforderlich sein. Wenn ein reformierter Islam einen dauerhaften Platz in Europa finden möchte, dann sollte die Reformierung unverzüglich beginnen. Die muslimischen Gläubigen begeben sich in große Gefahr, wenn diese Aufgabe nicht schnell und vollständig erfüllt wird.